Der Rechtsbehelf des Erinnerungsführers gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 24. September 2024 (
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I
Mit Beschluss vom 24.9.2024 hat der 5. Senat des
II
1. Der Rechtsbehelf des Erinnerungsführers ist unter jedem Gesichtspunkt unzulässig und daher im Beschlusswege zu verwerfen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|