FG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.04.2024
5 K 2022/23
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2b S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2025, 417

Verwirklichung eines nach § 1 Abs. 2b Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) steuerpflichtigen Vorgangs; Vorliegen eines auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Kapitalgesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.04.2024 - Aktenzeichen 5 K 2022/23

DRsp Nr. 2024/13957

Verwirklichung eines nach § 1 Abs. 2b Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) steuerpflichtigen Vorgangs; Vorliegen eines auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Kapitalgesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 2b S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein nach § 1 Abs. 2b Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) steuerpflichtiger Vorgang verwirklicht wurde.

Im Eigentum der Klägerin, der A GmbH (HRX XXX, Amtsgericht der Stadt B), befindet sich Grundbesitz in der Stadt C, Flurstück XXX/X, a Straße 1, 2, 3, 4, 5.

An der Klägerin war zunächst die D GmbH mit Sitz in der Stadt E (...) (Österreich) zu 100 % beteiligt. Alleinige Gesellschafterin der D GmbH ist seit dem Jahr 2019 die F GmbH mit Sitz in der Stadt G. Diese hatte sämtliche Geschäftsanteile an der D GmbH, die zu diesem Zeitpunkt noch als H GmbH firmierte (...), mit Notariatsakt vom XX.XX.2019 erworben (Geschäftszahl XXX, Notar 1, Stadt J / Österreich, ...). Für die durch diesen Geschäftsanteilserwerb bewirkte Vereinigung aller Anteile an der D GmbH in der Hand der F GmbH setzte der Beklagte gegenüber letzterer mit (zuletzt geändertem) Bescheid vom 04.05.2023 Grunderwerbsteuer in Höhe von XXX € fest (...).

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