OVG Saarland - Urteil vom 13.05.2025
2 A 165/24
Normen:
DSGVO Art. 15 Abs. 1; GRCh Art. 8 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 10.07.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 979/22

Verzicht auf den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach in einem zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses führenden arbeitsgerichtlichen Vergleichs

OVG Saarland, Urteil vom 13.05.2025 - Aktenzeichen 2 A 165/24

DRsp Nr. 2025/6641

Verzicht auf den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach in einem zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses führenden arbeitsgerichtlichen Vergleichs

1. Ein Verzicht auf den Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO in einem zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses führenden arbeitsgerichtlichen Vergleichs ist grundsätzlich möglich. 2. Einzelfall, in dem der Vergleich aufgrund des darin formulieren umfassenden Anspruchsausschlusses den Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO erfasst.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

DSGVO Art. 15 Abs. 1; GRCh Art. 8 Abs. 2;

Tatbestand