Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 21. Zivilsenats des Kammergerichts vom 12. Dezember 2023 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin verlangt mit der Klage restlichen Werklohn.
Die Beklagte beauftragte am 18. Dezember 2013 die Klägerin mit Malerarbeiten am Bauvorhaben C. in B. . Die Parteien vereinbarten die Geltung der
Nachdem die Klägerin in der Zeit von Januar bis Juni 2014 die Malerarbeiten teilweise erbracht hatte, wurde der Vertrag ohne schriftliche Kündigung vorzeitig beendet.
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