I. Auf die Berufung des Klägers und unter deren Zurückweisung im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 1. Februar 2024 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 750,47 EUR zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen haben der Kläger 6/10 und die Beklagte 4/10 zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge.
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