I. Die Beteiligten streiten --soweit im Revisionsverfahren noch von Relevanz-- darüber, ob bei der Ermittlung einer Überversorgung im Rahmen der Rückstellungsbildung für eine betriebliche Rentenanwartschaft die vom Versorgungsempfänger aus früherer Tätigkeit für einen anderen Arbeitgeber erworbenen Sozialversicherungsanwartschaften zu berücksichtigen sind.
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