Grundstücksunternehmen haben die Möglichkeit, sich von der Gewerbesteuer weitgehend befreien zu lassen, wenn sie ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen. Das geschieht über die sogenannte erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung, die im Rahmen der Gewerbesteuererklärung beantragt wird. Das Video zeigt, welche grundlegenden Spielregeln dafür gelten.
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