Wie lässt sich vermeiden, dass Grundstücksteile von untergeordnetem Wert zur Steuerfalle werden? Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen gem. § 8 EStDV nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Denn es besteht unter Umständen ein Wahlrecht. Daniel Denker klärt im Video, wann Grundstücksteile als Privatvermögen behandelt werden dürfen.
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