Teilentgeltliche Immobilienübertragungen innerhalb von zehn Jahren können steuerpflichtig sein, selbst wenn das Entgelt unter den ursprünglichen Anschaffungskosten liegt. Das hat der BFH mit Urteil vom 11.03.2025 - IX R 17/24 entschieden. Das Video zeigt, wie sich Steuern sparen lassen, wenn solche Übertragungen sorgfältig geplant werden.
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