Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Beklagten vom 29. September 2020 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 16. September 2020 -
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Wertfestsetzung für ein durch Vergleich erledigtes, das Umschulungsverhältnis der Parteien betreffendes Bestandsschutzverfahren.
I.
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