Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kläger begehren die vollständige Berücksichtigung von Altersvorsorgebeiträgen als Sonderausgaben bei der Änderung der Einkommensteuerfestsetzung für das Jahr 2019 (Streitjahr).
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