1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 12.01.2023 wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten im Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Kosten für eine Hörgeräteversorgung.
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