LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.04.2024
L 6 R 32/23
Normen:
SGB V § 33 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Trier, vom 12.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 R 201/21

Vollständige Erstattung von Kosten eines Versicherten für eine Hörgeräteversorgung i.R.d. Wirtschaftlichkeitsgebots

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.04.2024 - Aktenzeichen L 6 R 32/23

DRsp Nr. 2024/13332

Vollständige Erstattung von Kosten eines Versicherten für eine Hörgeräteversorgung i.R.d. Wirtschaftlichkeitsgebots

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 12.01.2023 wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten im Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 33 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Kosten für eine Hörgeräteversorgung.