I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 20. März 2024 - 7HK
Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 16. März 2023 (Datum des Erlassvermerks) - 7HK
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die vollstreckbare Ausfertigung des in Ziffer 1 genannten Beschlusses an die Antragstellerin herauszugeben.
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