Die Beschwerde wird auf Kosten der Vollstreckungsgläubigerin zurückgewiesen.
Die nach §
Die Vollstreckungsgläubigerin hat auf der Grundlage ihres Beschwerdevorbringens keinen Anspruch darauf, dass der angefochtene Beschluss geändert und ihrem mit der Beschwerde weiterverfolgten wörtlichen Antrag entsprochen wird,
"die Vollstreckung aus Ziffer 1 des Vergleichs vom 11. September 2023, geschlossen im Erörterungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az.
Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass die Vollstreckungsgläubigerin die Vollstreckung aus dem Vergleich nicht beanspruchen kann, weil der Vollstreckungsschuldner seine Verpflichtung aus diesem bereits vollständig erfüllt hat.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|