Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16.02.2022 -
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Während des Streitjahres (2017) übte der Kläger keine Erwerbstätigkeit aus. Nachdem er bereits im Jahr 2008 ein Studium an der Fernuniversität in Hagen erfolgreich abgeschlossen hatte, belegte der Kläger dort ab dem Wintersemester 2016/2017 einen weiteren Studiengang. Ausweislich der Studienbescheinigungen war er während des Streitjahres als "Teilzeitstudent" eingeschrieben. In einem Beschäftigungsverhältnis stand der Kläger daneben nicht.
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