AG Berlin-Charlottenburg, vom 12.02.2025 - Vorinstanzaktenzeichen HRB
AG Berlin-Charlottenburg, vom 25.02.2025 - Vorinstanzaktenzeichen HRB
Vollzugsfähigkeit der Anmeldung bei Vermengung einer Kapitalerhöhung zum Zwecke der Ausgliederung mit einer Barkapitalerhöhung
KG, Beschluss vom 16.06.2025 - Aktenzeichen 22 W 11/25
DRsp Nr. 2025/10475
Vollzugsfähigkeit der Anmeldung bei Vermengung einer Kapitalerhöhung zum Zwecke der Ausgliederung mit einer Barkapitalerhöhung
Durch die Ausgliederung geht nach § 155 S. 1 UmwG i.V.m. § 131 Abs. 1 Nr. 1UmwG das Vermögen des von dem Einzelkaufmann betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens, einschließlich der Verbindlichkeiten auf den aufnehmenden Rechtsträger über. Gläubiger sind berechtigt, wegen ihrer Forderungen nach § 133 Abs. 1 S. 2 UmwG i.V.m. § 22UmwG u.a. Sicherheit zu fordern. Eine darüber hinausgehende Beteiligung ist nicht erforderlich.