EuGH - Schlussantrag vom 15.01.2026
C-603/24
Normen:
und c MehrwertsteuerRL 2 Abs. 1 Buchst. a; RL 2006/112 Art. 73; RL 2006/112/EG Art. 90;

Vorabentscheidungsersuchen bzgl. nachträglicher Preisanpassung einer Lieferung zur Umsetzung einer internen Gewinnallokation zwischen Konzerngesellschaften; Zur Abhängigkeit der mehrwertsteuerrechtlicher Relevanz einer ertragsteuerrechtlich motivierten Gewinnanpassung; grundsätzlich mehrwertsteuerrechtliche Irrelevanz einseitiger und rückwirkender Gewinnanpassung durch Finanzverwaltung allein zur angemessenen Gewinnallokation zwischen zwei besteuernden Staaten

EuGH, Schlussantrag vom 15.01.2026 - Aktenzeichen C-603/24

DRsp Nr. 2026/2293

Vorabentscheidungsersuchen bzgl. nachträglicher Preisanpassung einer Lieferung zur Umsetzung einer internen Gewinnallokation zwischen Konzerngesellschaften; Zur Abhängigkeit der mehrwertsteuerrechtlicher Relevanz einer ertragsteuerrechtlich motivierten Gewinnanpassung; grundsätzlich mehrwertsteuerrechtliche Irrelevanz einseitiger und rückwirkender Gewinnanpassung durch Finanzverwaltung allein zur angemessenen Gewinnallokation zwischen zwei besteuernden Staaten

Normenkette:

und c MehrwertsteuerRL 2 Abs. 1 Buchst. a; RL 2006/112 Art. 73; RL 2006/112/EG Art. 90;

I. Einleitung

Das Ertragsteuerrecht hat viele unterschiedliche Facetten. Eine davon sind Verrechnungspreise, die zwischen verbundenen Unternehmen zur angemessenen Gewinnallokation unter Berücksichtigung des Fremdvergleichsgrundsatzes eine große Rolle spielen. Unglücklicherweise ähnelt die Ermittlung des richtigen Verrechnungspreises weniger einer rechtswissenschaftlichen als mehr einer "Glaubensfrage". Insofern gibt es nicht den richtigen Verrechnungspreis, sondern lediglich diverse Methoden zu seiner Ermittlung und damit eine ganze Bandbreite an "richtigen" Verrechnungspreisen.

Wohl aus diesem Grund wurde bislang immer versucht, das Mehrwertsteuerrecht, welches grundsätzlich ohne solche "Glaubensfragen" auskommt, davon fernzuhalten. Dieses Vorabentscheidungsersuchen zeigt, dass dies in Zukunft möglicherweise nicht mehr geht.