I - Einleitung
1. Im vorliegenden Vorabentscheidungsverfahren wird der Gerichtshof ersucht, die Vereinbarkeit einer im Königreich Belgien erhobenen Steuer, die Unternehmen unter bestimmten Umständen anlässlich von Gewinnausschüttungen zu entrichten haben, mit der Niederlassungsfreiheit und der Richtlinie 2011/96/EU(2) (im Folgenden: Mutter-Tochter-Richtlinie) zu klären.
2. Das belgische Steuerrecht ermöglicht es Unternehmen, Verluste unbegrenzt in zukünftige Veranlagungszeiträume vorzutragen sowie einen Abzug für sogenanntes Risikokapital(3) vorzunehmen. Den Angaben der Regierung Belgiens zufolge hatten diese Maßnahmen allerdings dazu geführt, dass gewisse Unternehmen fast keine Steuer mehr zahlten, dennoch aber Gewinne ausschütteten. Da dies gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht gerecht sei, sollten mit der als Fairness Tax bezeichneten, gesondert erhobenen Steuer die Auswüchse begrenzt werden, die die Abzugsmöglichkeiten verursacht hatten.(4)
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|