Die Erinnerungen des Antragstellers gegen die Kostenansätze des Bundesgerichtshofs vom 8. September 2020 - Kassenzeichen 780020134744 zum Verfahren
I.
Mit Beschluss vom 20. August 2020 hat der Senat in den Verfahren
Dagegen wendet sich der Antragsteller mit Schreiben vom 10. September 2020, mit dem er eine "Zurückweisung" dieser Kostenrechnungen erklärt hat. Die Kostenbeamtin hat dies als Erinnerung ausgelegt, der sie nicht abgeholfen hat.
II.
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