1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Kläger im Inland zu veranlagen sind und den Ehegattensplittingtarif in Anspruch nehmen können.
Die Kläger sind deutsche Staatsangehörige. Sie wohnen seit April 2013 in Österreich, ..... Der Kläger bezieht seit 2011 deutsche Versorgungsbezüge von jährlich mindestens ca. € 26.500 brutto. Er war in den Streitjahren nicht erwerbstätig. Die Klägerin erzielte in den Streitjahren als selbständige Buchhalterin in Deutschland negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb von jährlich ca. € 3.000. Daneben erhielt sie in Österreich ein Entgelt aus nichtselbständiger Vollzeitbeschäftigung als Buchhalterin in Höhe von jährlich ca. € 35.000 brutto.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|