Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 25. April 2019 (
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft erworben hat.
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