I.
Die Erinnerungsführer begehren die Festsetzung einer Prozessdifferenzgebühr sowie einer Erörterungsgebühr unter Berücksichtigung eines Streitwerts in Höhe von 1.603,41 EUR.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|