BFH - Beschluss vom 19.12.2024
VII B 27/24
Normen:
StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; StromStV § 1a Abs. 6; StromStV § 1a Abs. 7; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2025, 286
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 31.01.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 836/19

Voraussetzungen für die Einschränkung des Versorgerstatus gemäß § 1a Abs. 7 StromStV; Rechtsgrundverweisung auf § 1a Abs. 6 StromStV in § 1a Abs. 7 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)

BFH, Beschluss vom 19.12.2024 - Aktenzeichen VII B 27/24

DRsp Nr. 2025/363

Voraussetzungen für die Einschränkung des Versorgerstatus gemäß § 1a Abs. 7 StromStV; Rechtsgrundverweisung auf § 1a Abs. 6 StromStV in § 1a Abs. 7 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)

NV: § 1a Abs. 7 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) enthält eine Rechtsgrundverweisung auf § 1a Abs. 6 StromStV mit der Folge, dass dessen Tatbestandsmerkmale auch bei der Einschränkung des Versorgerstatus für Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als 2 MW, in denen Strom aus Windkraft, Biomasse oder Sonnenenergie erzeugt wird, zu beachten sind.

Tenor

Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 31.01.2024 - 3 K 836/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; StromStV § 1a Abs. 6; StromStV § 1a Abs. 7; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) ist eine Gesellschaft, die auf räumlich zusammenhängenden Grundstücken ... Windenergieanlagen mit einer Leistung von je 2 MW, insgesamt also mit ... MW, betreibt und hiermit elektrischen Strom erzeugt. Sie verfügte über eine Erlaubnis zur steuerfreien Entnahme von Strom zur Stromerzeugung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Stromsteuergesetzes (StromStG).