Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 03.09.2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Mit ihrer Berufung begehrt die Beklagte die Aufhebung des Urteils des Sozialgerichts Köln vom 03.09.2020, durch welches sie verpflichtet worden ist, der Klägerin aufgrund eines Leistungsfalls am 00.00.0000 auf Dauer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu gewähren.
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