1. Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Berlin II vom 28.02.2025, Az. 14 0 34/19, aufgehoben, soweit der Klägerin eine besondere Gebühr gemäß 8& 38 GKG auferlegt worden ist.
2. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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