LSG Hessen - Urteil vom 27.08.2025
L 6 P 21/25
Normen:
SGB XI § 37 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Frankfurt am Main, vom 07.05.2025 - Vorinstanzaktenzeichen S 35 P 62/18

Voraussetzungen für die Zuerkennung von Leistungen nach Pflegegrad 3

LSG Hessen, Urteil vom 27.08.2025 - Aktenzeichen L 6 P 21/25

DRsp Nr. 2025/14689

Voraussetzungen für die Zuerkennung von Leistungen nach Pflegegrad 3

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 7. Mai 2025 - S 35 P 62/18 - wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB XI § 37 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Zahlung von Pflegegeld nach Pflegegrad 3 - statt Pflegegrad 2 - bereits für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Juli 2024.

Die 1974 geborene Klägerin ist bei der Beklagten pflegepflichtversichert. Unter dem 15. Januar 2018 stellte sie bei der Beklagten einen Antrag auf Pflegegeld. Wegen der Einzelheiten wird auf Bl. 322 der elektronisch vorliegenden Verwaltungsakte der Beklagten (eVA) Bezug genommen; Gleiches gilt für die nachfolgend unter Angabe der Aktenfundstelle aufgeführten weiteren Unterlagen.