Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Witwenrente aus der Versicherung des am 27. August 2018 verstorbenen Versicherten der Beklagten T. (im Folgenden: Versicherter).
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