1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 10.07.2024, Az. 14 HK
"Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 € vorläufig vollstreckbar".
2. Die Kosten bleiben der Schlussentscheidung vorbehalten.
A.
Die Parteien streiten um Provisionsansprüche der Klägerin gegen die Beklagte.
Die Beklagte, die in ihren Sitz in W., Österreich hat, ist als Handelsvertreterin im Textilbereich tätig.
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