FG Düsseldorf - Beschluss vom 28.01.2025
4 K 1692/24 AO
Normen:
EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 d;

Vorlage an den EuGH zur Frage der unionsrechtlichen Regelung im Falle einer einzelstaatlich-behördlichen Ablehnung einer Steuerbegünstigung bei der Verzinsung von Energieerzeugnissen

FG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2025 - Aktenzeichen 4 K 1692/24 AO

DRsp Nr. 2025/1833

Vorlage an den EuGH zur Frage der unionsrechtlichen Regelung im Falle einer einzelstaatlich-behördlichen Ablehnung einer Steuerbegünstigung bei der Verzinsung von Energieerzeugnissen

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht: Scheidet eine Verzinsung nach unionsrechtlichen Grundsätzen aufgrund der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union aus, wenn eine Behörde die Gewährung einer nach einzelstaatlichem Recht vorgesehenen Steuerbegünstigung mit der Begründung abgelehnt hat, dass das betreffende Energieerzeugnis nicht zu dem begünstigten Zweck und damit nicht zu einem doppelten Verwendungszweck im Sinne des Artikels 2 Abs. 4b zweiter Anstrich der RL 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom verwendet worden sei?

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Artikel 267 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht: