1. Der Einkommensteuerbescheid für 2019 vom 1. Februar 2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. August 2021 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer für 2019 auf XXX Euro herabgesetzt wird.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
3. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
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