FG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.06.2024
2 K 2189/21
Normen:
DBA-Schweiz Art. 15a Abs. 1; DBA-Schweiz Art. 15a Abs. 2; KonsVerCHEV § 7;

Vorliegen der Eigenschaft als Grenzgänger im Rahmen der Festsetzung der Einkommenssteuer

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.06.2024 - Aktenzeichen 2 K 2189/21

DRsp Nr. 2025/4256

Vorliegen der Eigenschaft als Grenzgänger im Rahmen der Festsetzung der Einkommenssteuer

1. Ein tägliches Überqueren der Grenze zur Schweiz ist für die Begründung der Grenzgängereigenschaft nicht erforderlich, ein gelegentliches Überqueren jedoch nicht ausreichend. Die hierfür erforderliche Anzahl an Grenzüberschreitungen bestimmt sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles. 2. Bei einem Teilzeitbeschäftigten, der jedoch nur tageweise im anderen Staat beschäftigt ist, ist die Anzahl von 60 unschädlichen Tagen durch proportionale Kürzung im Verhältnis der Arbeitstage vorzunehmen.

Tenor

1. Der Einkommensteuerbescheid für 2019 vom 1. Februar 2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. August 2021 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer für 2019 auf XXX Euro herabgesetzt wird.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.