Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten für Zwecke der Feststellung des Grundsteuerwerts darüber, ob eine öffentliche, von der Grundsteuer befreite Wegefläche i. S. des § 4 Nr. 3a Grundsteuergesetz (GrStG) vorliegt.
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