LSG Hamburg - Urteil vom 10.06.2025
L 3 BA 2/24
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 30.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 34 R 720/17

Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses und Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

LSG Hamburg, Urteil vom 10.06.2025 - Aktenzeichen L 3 BA 2/24

DRsp Nr. 2025/14333

Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses und Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

1. Eine in Widerspruch zu ursprünglich getroffenen Vereinbarungen (hier selbstständige Beschäftigung als IT-Consultant) stehende tatsächliche Beziehung und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen auf die tatsächlich gewollte Natur der Rechtsbeziehung gehen der nur formellen Vereinbarung vor, soweit eine - formlose - Abbedingung rechtlich möglich ist. Umgekehrt gilt, dass die Nichtausübung eines Rechts dann unbeachtlich ist, solange diese Rechtsposition nicht wirksam abbedungen ist. Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht. 2. Die Möglichkeit zu einer freien Zeiteinteilung stellt lediglich ein bei der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigendes Indiz und nicht etwa ein Mindestkriterium dar. Zudem finden auch in Beschäftigtenverhältnissen häufig bereits Modelle freier Zeiteinteilung Anwendung.