Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 30. Juni 2023 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sowie die Gewährung einer Altersrente.
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