LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 02.07.2025
7 SLa 215/24
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1, 4;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 15.08.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1431/23

Vornahme der Überprüfung der sozialen Rechtfertigung der Kündigung eines Arbeitnehmers in drei Stufen bei einer langanhaltenden Krankheit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2025 - Aktenzeichen 7 SLa 215/24

DRsp Nr. 2026/1370

Vornahme der Überprüfung der sozialen Rechtfertigung der Kündigung eines Arbeitnehmers in drei Stufen bei einer langanhaltenden Krankheit

Weder eine vorliegende psychische noch eine Erkrankung an Lupus schließen per se eine Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmerin in der Zukunft aus. Ohne jeglichen Vortrag des Arbeitgebers zu den bisherigen Krankheitszeiten der Arbeitnehmerin ist daher eine negative Prognose im Rahmen der personenbedingten Kündigung nicht möglich.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 15.08.2024, Az. 8 Ca 1431/23, wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1, 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, die Weiterbeschäftigung der Klägerin und die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte sowie im Rahmen einer Widerklage über einen Zahlungsantrag wegen angeblich von der Klägerin veruntreuter Beträge sowie einen Feststellungsantrag wegen zu leistenden Schadensersatzes.

1. 2. 3. 1. 2. 1. 2. 3.