1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 15.08.2024, Az.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, die Weiterbeschäftigung der Klägerin und die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte sowie im Rahmen einer Widerklage über einen Zahlungsantrag wegen angeblich von der Klägerin veruntreuter Beträge sowie einen Feststellungsantrag wegen zu leistenden Schadensersatzes.
1. 2. 3. 1. 2. 1. 2. 3.|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|