Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob im Hinblick auf eine Pensionszusage, die der Kläger als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erhalten hat, der so genannte Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gekürzt werden kann. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
Der Kläger war während des Streitjahres 2002 mit 50% am Stammkapital der
X GmbH (im Folgenden: GmbH) beteiligt. Gleichzeitig war er neben Herrn X als Geschäftsführer der GmbH tätig. Mit Rücksicht auf diese Tätigkeit war ihm (in Ergänzung zu dem Anstellungsvertrag vom ...) durch Vereinbarung vom... von der GmbH eine Pensionszusage gegeben worden.
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