Die Beteiligten streiten noch um den Vorsteuerabzug aus Rechnungen der J.-GmbH in Höhe von insgesamt 188.177,27 DM. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Durchführung von Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten. Es ist ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen, nach Angaben der Klägerin von dem Beklagten, gestellt worden, über den bislang nicht entschieden ist.
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