Auf die Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft wird das Urteil der 6. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 9. April 2024 im Ausspruch über die Disziplinarmaßnahme geändert.
Der früheren Soldatin wird das Ruhegehalt aberkannt.
Die frühere Soldatin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der ihr darin erwachsenen notwendigen Auslagen.
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Das Verfahren betrifft den Vorwurf der Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit entgegen mehrfacher Befehle auch während einer Krankschreibung.
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