Ausgabe 12/2020
Wissenstest
Arbeitshilfe
Merkblatt Rechte und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers

Wann ein Arbeitszimmer zur Betriebsaufspaltung bei kleinen GmbHs führen kann

Gerade bei kleinen Kapitalgesellschaften oder Start-ups kommt es häufig vor, dass Gesellschafter-Geschäftsführer ein häusliches Arbeitszimmer nutzen und sich unter der Wohnanschrift auch der Betriebssitz befindet. Hier ist Vorsicht geboten, da sich dadurch schnell eine Betriebsaufspaltung ergeben kann. Die Folgen sind: GmbH-Anteile und Arbeitszimmer werden notwendiges Betriebsvermögen.

Arbeitszimmerüberlassung und Firmensitz als sachliche Verflechtung

Eine Betriebsaufspaltung setzt neben der personellen eine sachliche Verflechtung voraus. Die sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn das Besitzunternehmen mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage an die Betriebs-GmbH zur Nutzung überlässt, wobei eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung ausreichend ist.

Der Betriebs-GmbH überlassene Büroräume sind nach Auffassung des BFH im Regelfall als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um

  • ganze Bürogebäude oder Miteigentumsanteile an Bürogebäuden,
  • eine Büroetage oder einen Büroraum (sog. häusliches Arbeitszimmer) in einem ansonsten zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude handelt.