Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 17.09.2020 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung und die Pflicht der Beklagten, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiter zu beschäftigen.
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