I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg vom 28.2.2023 (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger restlichen Lohn für den Monat Oktober 2021 zu bezahlen iHv. 509,46 Euro brutto nebst Zinsen hieraus iHv. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 2.11.2021.
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