Die Beschwerden der Prozessbevollmächtigten des Klägers sowie der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichtes Dresden vom 05.08.2025 -
I.
Die Klagepartei wendet sich mit ihrer Klage auf der Grundlage der Vorschriften der DSGVO gegen die Einmeldung ihrer Positivdaten durch die Beklagte an eine Wirtschaftsauskunftei, die die Bonität von Kunden für ihre Vertragspartner ermittelt.
Die Klagepartei hat vor dem Landgericht beantragt:
I.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerseite 5.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.12.2023 zu bezahlen.
II. III.|
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