FG Sachsen - Urteil vom 16.07.2024
1 K 855/23
Normen:
AnfG § 11 Abs. 1; AnfG § 2; BGB § 166;
Fundstellen:
NZI 2025, 226
ZInsO 2025, 706
ZInsO 2025, 2429
NZI 2026, 38
NZI 2026, 87

Wertersatz wegen einer sog. Kontenleihe aus einem Steuerverhältnis

FG Sachsen, Urteil vom 16.07.2024 - Aktenzeichen 1 K 855/23

DRsp Nr. 2025/99

Wertersatz wegen einer sog. Kontenleihe aus einem Steuerverhältnis

Tenor

1. Der Duldungsbescheid vom 27. Januar 2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29. August 2023 wird dahingehend geändert, dass die Duldungssumme auf 2.719,-- EUR herabgesetzt wird.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 11% und dem Beklagten zu 89 % auferlegt.

4. Die Revision wird zugelassen.

5. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu vollstreckenden Kosten abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

AnfG § 11 Abs. 1; AnfG § 2; BGB § 166;

Tatbestand

Streitig ist die Inanspruchnahme auf Wertersatz wegen einer so genannten Kontenleihe.

Der Kläger ist Bruder des Steuerschuldners S (nachfolgend: S), der in den Jahren 2014 bis 2021 gewerbliche Bauleistungen erbrachte. Seine Erlöse vereinnahmte S auf einem Girokonto des Klägers, das dieser ihm zur Abwicklung von Zahlungsverkehr überlassen hatte. Nach eigenen Angaben hatte der Kläger das auf seinen Namen lautende Konto zu diesem Zweck ausschließlich für seinen Bruder eingerichtet und ihm die EC-Karte nebst Zugangsdaten zur Verfügung gestellt.