I. Das Schreiben der Beklagten an das Arbeitsgericht Lübeck vom 17. November 2023 wird nicht als Berufung gegen das Urteil nach Lage der Akten vom 8. November 2023 gewertet.
II. Das Verfahren wird zuständigkeitshalber an das Arbeitsgericht Lübeck zum Aktenzeichen
III. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
I.
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