Die Beteiligten streiten um den Widerruf des Klägers als Steuerberater.
Der 1961 geborene Kläger wurde 1995 zum Steuerberater bestellt. Nach seiner Bestellung war der Kläger zunächst selbstständig tätig und führte eine Kanzlei in W. in der Rechtsform eines Einzelunternehmens.
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