FG Niedersachsen - Urteil vom 16.11.2006
6 K 158/06
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1468

Widerlegung des Vermögensverfalls trotz mehrfacher Schuldnerverzeichniseinträge nur bei umfassender Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse - Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Zulassung; Schuldnerverzeichnis; Insolvenz; Vermögensverfall; Widerlegung; Gefährdung von Mandanteninteressen; Terminsverlegung; Hinreichende Entschuldigung

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.11.2006 - Aktenzeichen 6 K 158/06

DRsp Nr. 2007/12927

Widerlegung des Vermögensverfalls trotz mehrfacher Schuldnerverzeichniseinträge nur bei umfassender Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse - Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Zulassung; Schuldnerverzeichnis; Insolvenz; Vermögensverfall; Widerlegung; Gefährdung von Mandanteninteressen; Terminsverlegung; Hinreichende Entschuldigung

1. Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein Steuerberater mit mehreren Haftbefehlen in das Schuldnerverzeichnis eingetragen ist. 2. Diese Vermutung ist zwar widerlegbar, dazu bedarf es aber der genauen Angabe von Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass im Einzelfall trotz der bestehenden Eintragungen im Schuldnerverzeichnis tatsächlich kein Vermögensverfall gegeben ist. 3. Die bloße Mitteilung des Klägers per Fax am Tag der Verhandlung, er könne den Gerichtstermin "krankheitsbedingt" nicht wahrnehmen, genügt den Anforderungen an eine aussagefähige Begründung seines Antrags auf Terminsverlegung nicht.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den Widerruf des Klägers als Steuerberater.

Der 1961 geborene Kläger wurde 1995 zum Steuerberater bestellt. Nach seiner Bestellung war der Kläger zunächst selbstständig tätig und führte eine Kanzlei in W. in der Rechtsform eines Einzelunternehmens.