Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 18. Februar 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Widerlegung einer Mindestmengenprognose für das Jahr 2020 bezüglich der Erbringung von Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP).
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