Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 20. Februar 2024 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger, ein Sportschütze, wendet sich gegen den Widerruf von zwei ihm am 23.05.2018 erteilten Waffenbesitzkarten, auf denen insgesamt drei Waffen eingetragen sind.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|