Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 19. Juli 2023 verkündete Urteil des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs Berlin wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
Der Wert des Rechtsmittelverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
Der Kläger ist seit dem Jahr 2007 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Mit Bescheid vom 30. August 2022 widerrief die Beklagte seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO). Die hiergegen gerichtete Klage hat der Anwaltsgerichtshof mit Urteil vom 19. Juli 2023 abgewiesen.
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