AnwGH Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 24.05.2024
1 AGH 43/23
Normen:
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7;
Fundstellen:
ZInsO 2024, 1603
NZI 2026, 108

Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden bei Durchführung von notariellen Verwahrungsgeschäften

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.05.2024 - Aktenzeichen 1 AGH 43/23

DRsp Nr. 2024/10791

Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden bei Durchführung von notariellen Verwahrungsgeschäften

Die Eintragung eines Rechtsanwalts im Schuldnerverzeichnis begründet die Vermutung des Vermögensverfalls.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7;

Tatbestand

1.

1) 2)