Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
Die am 00.00.1970 geborene Klägerin wurde am 10.02.2003 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zur Rechtsanwaltschaft (erst)zugelassen. Seit dem 18.01.2011 war sie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln.
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