Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Februar 2023 verkündete Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
Der Wert des Verfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
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